Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG ist mehrfach von Bürgern wegen der „Tempo 10-Zone“ auf der Stimbergstraße zwischen dem Kreisverkehr am Berliner Platz und der Beethovenstraße angesprochen worden.
So soll die hier vor Ort gefundene Lösung bei der Beschilderung nicht rechtskonform sein. Wir haben daraufhin recherchiert und in einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2019 (AZ. 1 B 16.17) lesen können, dass die Anordnung einer „Tempo 10-Zone“ nicht zulässig sei.
Im Verkehrszeichen-Katalog (VzKat) mit Stand vom November 2021 steht zudem der Hinweis: „Die Variante „Tempo 10-Zone“ ist kein amtliches Verkehrszeichen und kann deshalb nicht angeordnet
werden.“
Bedeutet dies, dass die Stad Oer-Erkenschwick mit einem nicht zugelassenen Verkehrszeichen die Geschwindigkeit hier auf der Stimbergstraße reguliert? Und sind möglicherweise deswegen auch
Geschwindigkeitsüberschreitungen unzulässigerweise zum Beispiel mit einem „Knöllchen“ geahndet worden?
Um Rechtssicherheit zu erhalten, bitten wir daher um Klärung des strittigen Sachverhaltes und um rasche Entfernung der Schilder, falls das OVG-Urteil aus Berlin-Brandenburg auch in NRW
Rechtskraft besitzt.
Für eine kurze Eingangsbestätigung und möglichst zeitnahe klärende Rückmeldung bedanke ich mich bereits an dieser Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Lenk
(Ratsmitglied)
Anmerkung der UWG:
Auf die Anfrage der UWG hat sich der Bürgermeister bisher noch nicht geäußert.
Stattdessen äußerte sich Jörg Müller, Sprecher der Stadt Oer-Erkenschwick, in der Ausgabe der STIMBERG ZEITUNG vom 13. März 2024 wie folgt:
„Da bisher keine Klage erhoben wurde, hat sich weder am Status quo noch der städtischen Einschätzung etwas verändert.“ Aus Gründen der Verkehrssicherheit habe man im Rathaus davon Abstand
genommen, die Tempo 10- in eine Tempo 20-Zone umzuwandeln. Die Zone sei damals eingerichtet worden, um die schwächsten Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer, Schülerinnen und Schüler –
besonders zu schützen. In dem betroffenen Bereich habe es eine verschwindend geringe Zahl an Verkehrsunfällen gegeben. Auch was die Knöllchen angeht, winkt der Stadtsprecher ab: „Da
dort nicht geblitzt wurde, habe es auch keine gegeben.“
Nachtrag
Da der Bürgermeister auf die Anfrage auch nicht in der Ratssitzung 27. Juni 2024 geantwortet hat, hat Helmut Lenk die Anfrage in der Ratssitzung noch einmal gestellt. Daraufhin kündigte der
Bürgermeister die Antwort für die Ratssitzung am 29. August 2024 an. Die Antwort wurde dann auch per Tischvorlage an alle Ratsmitglieder verteilt.
Antwort der Verwaltung:
„Die Einführung der Tempo-10-Zone erfolgte zu einer Zeit, als es das Straßenschild im Verkehrszeichenkatalog gab. Die Stadt Oer-Erkenschwick hat die Zone eingerichtet, um die schwächsten
Verkehrsteilnehmenden zu schützen. Der Bereich ist kein Unfallschwerpunkt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde die Tempo-10-Zone bisher nicht umgewandelt. Eine rechtliche Klärung durch das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen oder das Oberverwaltungsgericht Münster ist bis heute nicht erfolgt.
Die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Oer-Erkenschwick.“
Nachtrag
In der Ratssitzung am 10. Oktober 2024 teilte die Dezernentin Barbara Sosna mit, dass die „Tempo 10-Zone“ auf der Stimbergstraße in eine „Tempo 20-Zone“ umgewandelt wird. Die erforderlichen
Straßenschilder wären schon bestellt.