Anzeige der UWG aufgrund des OVG-Urteils vom 17.05.2022
Was die UWG bereits mindestens seit November 2009 als nicht gerechtfertigt abgelehnt hat, ist nun aufgrund einer Klage ihres Vorstandsmitglieds Jochen Lehmann vom
Oberverwaltungsgericht des Landes NRW (OVG NRW) mit Urteil vom 17.05.2022 bestätigt worden: Die in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung von der Stadt angesetzten Zinsen
liegen weit über dem Satz, der als angebracht anzusehen wäre. Für 2017 hätte dieser höchstens mit 2,42 % und nicht mit 6,52 % angesetzt werden müssen. Und da die
kalkulatorischen Zinsen für die Gemeinden in voller Höhe Gewinn darstellen, hat sich die Stadt Oer-Erkenschwick allein für das Jahr 2017 über die Abwassergebühren von ihren Bürgern
einen unangemessenen Mehrgewinn von rd. 970.000 EURO eingefahren. Somit haben die Gebührenzahler mit ihren Gebühren einen nicht unerheblichen Teil der
allgemeinen Kosten der Gemeinde finanziert. Der Mehrgewinn in den Vorjahren und in den Jahren ab 2018 bis 2022 dürfte auch entsprechend hoch ausgefallen sein. Dabei ist aus der Gemeindeordnung für NRW zu entnehmen, dass Gebühren nur insoweit erhoben werden dürfen, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Keinesfalls darf aus den Gebühren ein unangemessen hoher Gewinn erwirtschaftet werden, der in den Allgemeinen Haushalt der Gemeinde fließt. Nutznießer dieses Urteils sind nun alle Gebührenzahler, die gegen die Gebührenbescheide ab 2017 Widerspruch eingelegt haben und deren Widerspruch akzeptiert wurde bzw. deren Antrag auf Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf das Verfahren vor dem OVG NRW stattgegeben wurde. Nach unserer Kenntnis gab es auch in Oer-Erkenschwick für das Gebührenjahr 2021 über 100 Einsprüche. Leider wurden u. W. die meisten Widersprüche und die Anträge auf Ruhen des Verfahrens von der Verwaltung unredlich abgelehnt. Hat sie hier womöglich böswillig darauf spekuliert, dass viele Gebührenzahler die zunächst vorzustreckenden Gerichtskosten in Höhe von 175,00 Euro scheuen und nicht klagen würden? Denn die Gebührenzahler, die nach der Ablehnung ihres Widerspruchs keine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht haben, gehen nun wahrscheinlich leider leer aus, und der Kämmerer kann sich die Rückerstattung sparen. Zum Ausgang des Verfahrens war erst acht Tage nach der Verhandlung von der Verwaltung ein Kommentar zu hören. Merkwürdig, dass in der Verhandlung am 17.05.2022 als Vertreter der Stadt neben der Rechtsanwältin nur Personen anwesend waren, die mit der Gebührenkalkulation eigentlich nichts zu tun hatten. Bei einer so für die Zukunft wegweisenden Verhandlung hätte doch erwartet werden können, dass zumindest der für die Finanzen verantwortliche Stadtkämmerer, Herr Schnettger, oder Bürgermeister Wewers selbst zur Verhandlung erscheinen würden. Immerhin geht es hier um Gebühren im jährlich hohen sechsstelligen Bereich, die vom Oer-Erkenschwicker Bürger zu Unrecht erhoben worden sind, leider für die Jahre bis 2022 für die Mehrzahl der Gebührenzahler wohl für immer und ewig. |