Unter Missachtung des mit fast 500.000 Unterschriften größten Bürgerbegehrens, das Nordrhein-Westfalen jemals erlebt hat, haben CDU und FDP am 27. August 2020 im Düsseldorfer Landtag durchgedrückt, dass Anlieger wegen angeblicher wirtschaftlicher Vorteile weiterhin hohe, teilweise existenzgefährdende Straßenausbaubeiträge zahlen müssen. Allein in Oer-Erkenschwick haben sich fast 2.500 Bürger an diesem, vom Bund der Steuerzahler initiierten und u. a. von der UWG unterstützten Bürgerbegehren beteiligt.
Pech haben nach dieser skandalösen Entscheidung von CDU und FDP nun besonders diejenigen, die in Oer-Erkenschwick wohnen. Hier werden ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der
Grundstückseigentümer kreisweit wie in Recklinghausen mit 70 Prozent die höchsten Anliegerbeiträge veranschlagt, in Haltern, Herten oder Waltrop sind es nur 50 Prozent. Diese unsoziale
„Straßensteuer“ ist deutschlandweit ein Auslaufmodell, in vielen Bundesländern bereits gänzlich abgeschafft.
Die UWG ist entschiedener Gegner der Straßenausbaubeiträge und hat dies mit mehreren Initiativen im Rat der Stadt eindrucksvoll bewiesen. Denn diese „Straßensteuer“ verteuert das Wohnen in
Oer-Erkenschwick weiter angesichts ständig steigender Wohnkosten, wie Grunderwerbsteuer, Grundsteuer B, Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren sowie Kosten für Energie und
Frischwasser.
Besonders betroffen sind junge Familien, die ihr Haus noch abbezahlen müssen, ebenso Rentner, die ihr Haus womöglich neu beleihen und damit ihr Eigenheim bei der Bank als Sicherheit hinterlegen
müssen, weil ihre Rente nicht reicht oder sie im hohen Alter keinen Kredit mehr bekommen. Mühsam angesparte Rücklagen für die Altersvorsorge oder eine energetische Sanierung des Eigenheimes
werden jetzt für den Straßenbau „zwangseingetrieben“ und sind damit weg. Das Ziel „klimafreundliche Stadt Oer-Erkenschwick“ steht damit in den Sternen.
Nun kommt nach dem Willen von CDU und FDP auf unsere Stadtverwaltung zusätzlich ein enorm höherer Verwaltungsaufwand mit mehr Kosten zu. Der künftige Personal- und Sachaufwand für das neue
„Bürokratiemonster“ wird viel Arbeitszeit in der Verwaltung blockieren, die dann an wichtigerer Stelle fehlt. Zudem belegen Zahlen aus anderen Rathäusern, dass die Verwaltungskosten oft höher
sind als der Ertrag aus Straßenbaubeiträgen.
Die UWG wird sich daher im neuen Rat dafür einsetzen, die „Beitragssatzung der Stadt für Straßenbauliche Maßnahmen“ zu ändern, wo in § 4 der
Beitragsanteil für Anlieger festgelegt wird. Dieser sollte notfalls auf einen symbolischen Wert von 1 % gesenkt werden. Nur das würde die betroffenen Hauseigentümer nachhaltig
entlasten und die soziale Ungleichbehandlung der Bürger beseitigen.