Presseerklärung
Zum zweiten Mal wurden die „Fraktionsvorsitzenden der Stadt Oer-Erkenschwick“, jetzt per Mail am 21.04.2020 gegen 11:00 Uhr für den 23.04.2020 um 18:00 Uhr, zu einem Treffen im Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Wer nicht dauernd seinen PC anhatte oder aufgrund eines technischen Fehlers nicht online war, wusste von diesem Treffen nichts. Eine richtige Tagesordnung gab es zudem auch nicht, lediglich die Auflistung zweier Themenbereiche, über die der Bürgermeister berichten wollte.
Schon nach der Einladung zum ersten Treffen dieser Art am 15. April hatte die UWG massive Kritik geäußert, warum man ein solches Treffen nicht auch als Video- oder Telefonkonferenz durchführt, um die Teilnehmer nicht unnötig einem womöglich folgenschweren Infektionsrisiko auszusetzen. Es gibt Städte, die gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran. Für die Weitergabe von Informationen würde zudem eine Mail völlig ausreichen.
Die UWG geht aber nun noch einen Schritt weiter. Sie erwartet vom Bürgermeister, dass er umgehend ein Verfahren einleitet, um den Haupt- und Finanzausschuss (HuF) mit erweiterten Befugnissen
auszustatten. Diese Möglichkeit eröffnet laut Schreiben des MHKBG-NRW vom 17.04.2020 ausdrücklich „die in § 60 Absatz 1 GO NRW vorgenommene Änderung“, wonach für die Dauer der epidemischen Lage
die Mitglieder des Rates ihre Rechte auf den Hauptausschuss übertragen dürfen, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit dieser Delegation zustimmen. Diese Forderung hat laut Presse z.B. auch die SPD in
Recklinghausen erhoben. Der Vorteil: Auch im lediglich 14 Personen umfassenden „kleinen Rat“ sind alle Fraktionen proportional vertreten, aber es müssen nicht alle 36 Ratsmitglieder
zusammensitzen.
Dann könnten zeitnah die im Rahmen der Treffen der Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagenen Dringlichkeitsentscheidungen und alle seit der letzten Ratssitzung auf Eis gelegten Anträge rechtssicher
realisiert werden, in dringlichen Fällen laut Geschäftsordnung sogar mit einer Ladungsfrist von nur 3 Tagen.
Das offensichtliche Bestreben von Bürgermeister Wewers, auch künftig stattdessen durch gemeinsame Fraktionstreffen mit der Verwaltungsspitze „Kommunalpolitik light“ ohne zeitgleiche Mitwirkung
des Rates zu ermöglichen, hält die UWG für geradezu abenteuerlich. Damit werden wesentliche Rechte des Rates und seiner Fraktionen ausgehebelt, denn im Gegensatz zu gemeinsamen Fraktionstreffen
gelten für den Hauptausschuss – wie für den Rat – alle Vorgaben der Gemeindeordnung NRW. So muss mit verbindlicher Tagesordnung fristgerecht schriftlich eingeladen werden. Der Bürgermeister muss
Anträge einzelner Fraktionen in die Tagesordnung mit aufnehmen. Der Bürgermeister muss den Ratsmitgliedern bei der Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte die Möglichkeit gewähren, einen Antrag
zur Sache zu stellen, worüber er dann abstimmen lassen muss. Über die Sitzung muss zudem ein Protokoll angefertigt werden, das gegebenenfalls vor einem Gericht als rechtssichere Urkunde anerkannt
wird.
All dies ist bei „freiwilligen Arbeitstreffen der Fraktionsvorsitzenden mit der Verwaltungsspitze“ nicht gewährleistet. So kann es – trotz Corona-Krise – nicht weitergehen! Die UWG erwartet von
Bürgermeister Wewers ein umgehendes Handeln und kann sich hier der gleichlautenden Forderung des Recklinghäuser SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank Cerny an den CDU- Bürgermeister Tesche nur
anschließen.
Helmut Lenk
Fraktionsvorsitzender der UWG
Die Stimberg Zeitung schreibt:
IN KÜRZE
UWG für mehr Ausschuss-Befugnisse
Stimberg Zeitung 25.04.2020
Oer-Erkenschwick. Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) kritisiert die „Informationstreffen“ der Fraktionsvorsitzenden im Rathaus und erwartet nach eigenen Angaben vom
Bürgermeister, dass er umgehend ein Verfahren einleitet, damit der Haupt- und Finanzausschuss (HuF) mit erweiterten Befugnissen ausgestattet wird. Dann könnten zeitnah die im Rahmen der Treffen
der Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagenen Dringlichkeitsentscheidungen und alle seit der letzten Ratssitzung auf Eis gelegten Anträge rechtssicher realisiert werden, in dringlichen Fällen laut
Geschäftsordnung sogar mit einer Ladungsfrist von nur drei Tagen.