CDU, SPD, Die Linke und BOE überraschen mit Antrag zum Bebauungsplan 45

Helmut Lenk, Fraktionsvorsitzender der UWG

Hoch her ging es in der letzten Sitzung des Rates der Stadt Oer-Erkenschwick am 15. Januar 2020. Auf der Tagesordnung stand die Feststellung der Zulässigkeit / Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ’Rettet den Stadtpark’.

Doch nachdem das von der Verwaltung in Auftrag gegebene Gutachten vom An­walt der Bürgerinitiative zerpflückt worden ist, muss wohl Panik bei den Fraktionen von CDU, SPD, Die Linke und BOE aufgekommen sein. Man wollte auf keinen Fall, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vom Rat beschlossen werden musste. Daher wurde schnell ein eigener Antrag der vier Fraktionen aus dem Hut gezaubert, der Rat möge beschließen „Die Stadt Oer-Erkenschwick unterlässt es, den Bebauungsplan 45 zu ändern.“. In der Begründung des Antrags wurde der Bürgerinitiative und den das Bürgerbegehren unterstützenden Ratsfraktionen „Täuschung, Lüge, Populismus und Unver­antwortlichkeit“ vorgeworfen. Diese Vorwürfe wurden auch in der Sitzung – wie auch schon in früheren Sitzungen – wiederholt, was natürlich heftige Proteste der beschuldigten Fraktionen hervorrief. Um die Stimmen aller Fraktionen zu ihrem Antrag zu bekommen, verzichteten die Antragsteller großzügig auf die Begründung. Und auch der vom AfD-Vertreter geforderte Zusatz „soweit keine Planungspflicht dem entgegensteht“ wurde zähne­knirschend in den Beschlussentwurf aufgenommen. Der so geänderte Antrag wurde dann bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.


Da nach Meinung von Verwaltung, CDU, SPD, Die Linke und BOE und auch des anwesenden Fachanwaltes (Verfasser des städtischen Gutachtens) das Bürger­begehren nunmehr keine Grundlage hätte, wurden die Vertreter der Bürgerinitiative gefragt, ob sie ihren Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückziehen würden. Da dieser Ratsbeschluss aber jederzeit vom Rat wieder geändert werden kann und durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren eine zweijährige Veränderungssperre gilt, bestanden die Vertreter der Bürgerinitiative auf die Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.


Frau Weissenbacher von der UWG Oer-Erkenschwick beantragte namentliche Abstimmung. Nachdem die Vorbereitungen zu der Abstimmung gelaufen waren, stellte die Verwaltung fest, dass eine namentliche Abstimmung nur auf Antrag mindestens eines Fünftels der Ratsmitglieder erfolgen kann. Also wurde zunächst darüber abge­stimmt, wer für die namentliche Abstimmung ist. Mit den Stimmen von UWG, Bündnis 90 / Die Grünen, O-E 2020 und AfD wurde dieses Quorum erreicht. Bei der nament­lichen Abstimmung zur „Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ’Rettet den Stadtpark’„ stimmten alle Ratsmitglieder von SPD, CDU, Die Linke, BOE und FDP sowie der Bürgermeister für den Antrag und alle Ratsmitglieder von UWG, Bündnis 90 / Die Grünen, O-E 2020 und AfD dagegen. Jeweils ein Ratsmitglied von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und BOE fehlten bei der Ratssitzung.