Unreflektierte Amtsanmaßung oder fachliches Unwissen?

Bericht „‚Super-Wahlsonntag‘: Ab sofort wird geplant“
Stimberg Zeitung 23.11.2019

Hans-Joachim Lehmann, Sachkundiger Bürger der UWG im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Der Technische Beigeordnete, Herr Immohr, hätte als angeblicher „Wahlleiter für die Kommunalwahl 2020“ einfach mal einen Blick in das Kommunalwahl­gesetz (§ 2 Ziffer 2) werfen sollen, bevor er die fehlerhafte Einladung zum Wahlausschuss am 22.11.2019 verschickte. Dann hätte nicht erst die UWG auf den peinlichen Formfehler hinweisen müssen, dass nicht Herr Immohr, sondern die Erste Beigeordnete Frau Langemeier-Conrad die Wahlleiterin und Vorsitzende des Wahlausschusses ist, da Herr Wewers als BM-Kandidat das nicht machen darf. Gottseidank hat die Erste Beigeordnete diesen Fehler rückwirkend geheilt, so dass der Wahlausschuss formgerecht doch noch tagen konnte.

Weiterführend wäre Herrn Immohr dann sicherlich auch aufgefallen, dass er in seiner Einladung einen falschen Stichtag für die Feststellung der für die Kommunalwahl amtlich festgelegten Einwohnerzahl vorgegeben hatte, nämlich sechs Monate zu spät und mit 725 Einwohnern zu viel. Für die armen Mitarbeiter im Rathaus bedeutete das stundenlange, unnötige Mehrarbeit bei der Neu­berechnung der „prozentualen Abweichung vom Einwohner-Durchschnittswert“. Und das in allen 17 Wahlkreisen bis zur zweiten Kommastelle per Hand mit Taschenrechner, da das benutzte Software-Programm den Fehler nicht automatisch korrigieren konnte. Die vielen Überstunden zahlt nun der Steuerzahler, und die Rathausmitarbeiter hätten stattdessen sicherlich andere notwendige Arbeiten lieber erledigt.



Helmut Lenk
Mitglied im Wahlausschuss