Stellungnahme von Herrn Immohr „Es gibt keine Ratsentscheidung zur Bebauung des Stadtparks“
Stimberg Zeitung 19. Oktober 2019
Schweres juristisches Geschütz, nämlich den ungeheuerlichen Vorwurf eines Straftatbestandes, fährt ein leitender Beamter der Stadtverwaltung, Herr Immohr, mit seiner Behauptung auf, das Ratsmitglied Armin Ziesmann verbreite „falsche Tatsachenbehauptungen“ im Zusammenhang mit der Ratsentscheidung zur Bebauung des Stadtparks. Herr Immohr unterstellt hier dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen kein Kavaliersdelikt sondern einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Dass der Technische Beigeordnete das Ratsmitglied Herrn Ziesmann so richtig „zur Vernunft“ bringen will, zeigt seine Drohung, dass er zur juristischen Prüfung bereits einen Fachanwalt beauftragt
hat. Wer zahlt den Fachanwalt? Herr Immohr aus seiner eigenen Tasche oder wie immer der Steuerzahler?
Warum verschweigt Herr Immohr, dass sowohl in den schriftlichen Erläuterungen der Verwaltung als auch in dem von der Fakt-AG „vorgestellten Konzept“, das den Sitzungsunterlagen als Anlage mit
geplantem Bebauungsplan beigefügt worden ist, es ausdrücklich nur um eine Bebauung des Stadtparks geht? Warum erwähnt Herr Immohr nicht, dass er den vierteiligen Beschluss noch während der
Beratung im Rat plötzlich schon fertig formuliert aus der Tasche zog und dieser den Ratsmitgliedern nur mündlich vorgetragen wurde?
Es gab drei Ratsbeschlüsse zum Stadtpark. Der Antrag der UWG, „vor Einleitung von Maßnahmen, die die Bebauung ermöglichen, sich von der Fakt AG oder den als Bauherr auftretenden anderen
Unternehmen der Fakt-Unternehmensgruppe eine Erfüllungsbürgschaft durch eine erstklassige deutsche oder europäische Bank geben zu lassen“ und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den Stadtpark
nicht zu bebauen, wurden von der „Groko“ abgelehnt. Stattdessen wurde von CDU, SPD, Linke, BOE und dem Bürgermeister beschlossen, das von der FAKT AG vorgestellte Konzept zur Bebauung des
Stadtparks „weiter zu konkretisieren“ und die Verwaltung zu beauftragen, „den Rat bei der Entscheidungsfindung über die Einleitung eines spezifischen Bauleitverfahrens zur Änderung der
bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen des heutigen Stadtparks zu unterstützen“.
Wer hat Herrn Immohr eigentlich legitimiert, einen Fachanwalt zu beauftragen, gegen ein Ratsmitglied zu recherchieren? Die Erste Beigeordnete, Frau Langemeier-Conrad, als unmittelbare und damit
zuständige Vertreterin des Bürgermeisters bei dessen Abwesenheit war es sicherlich nicht. Und welche Rolle spielt bei dieser unglaublichen juristischen „Einschüchterungsgebärde“ gegen ein
„unliebsames Ratsmitglied“ und den Mitinitiator des geplanten Bürgerbegehrens „Rettet den Stadtpark“ eigentlich unser Bürgermeister? Soll sich jetzt kein Bürger mehr trauen, sein legitimes Recht
auf Teilnahme an einem Bürgerbegehren wahrzunehmen, weil er womöglich Angst haben muss, von der Verwaltung juristisch belangt zu werden?
Helmut Lenk,
Pressesprecher der UWG
Der Leserbrief von Helmut Lenk wurde nicht veröffentlicht. Stattdessen erschien in der Stimberg Zeitung am 24. Oktober der folgende Bericht:
Chronologie
Stimberg Zeitung 17. Oktober 2019
Stimberg Zeitung 19. Oktober 2019