LIDL-Erweiterung / Baumfäll-Aktion Stimbergschulgelände

Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 18. Februar 2018 – Anfragen und Anregungen der UWG-Fraktion

Helmut Lenk, Fraktionsvorsitzender der UWG

Sehr geehrter Herr Schroer,

ich bitte um Beantwortung meiner folgenden Fragen:
 

  1. LIDL-Erweiterung Ludwig- / Norbertstraße

    Der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick hat in der Sitzung am 27.11.2014 unter TOP 35 einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 81 zu ändern. Ziel war es, die LIDL-Pläne, die Verkaufsfläche von 700 m² auf 1.300 m² zu erweitern, zu verhindern, da diese Pläne nicht mit dem vom Rat beschlossenen Einzelhandelskonzept übereinstimmten. Dieser Beschluss wurde auch am 18.12.2014 im Amtsblatt Nr. 19 bekannt gemacht. Im Internet wird aber ein Bebauungsplan datiert auf den 18.04.2005 veröffentlicht.
       Wann wurde der Ratsbeschluss umgesetzt und der Bebauungsplan Nr. 81 geändert?
       Wann wurde die Erweiterung der Verkaufsfläche genehmigt?

     
  2. Gelände der ehemaligen Stimbergschule

    Mit Schrecken und Entsetzen musste ich zu Kenntnis nehmen, dass alle Bäume auf dem Gelände der ehemaligen Stimbergschule gefällt wurden. Dabei hatten die Herren der Firma Tecklenburg dem Ausschuss ihre Pläne u.a. auch damit schmackhaft gemacht, der vorhandene Baumbestand solle soweit wie möglich erhalten bleiben. Dies wurde auch mit schönen Bildchen veranschaulicht. Und jetzt: alle Bäume weg! Ich als Ausschussmitglied fühle mich belogen und betrogen. Diesen Plänen hätte die UWG niemals zugestimmt.
       Wann wurde die Komplett-Rodung des Geländes beantragt?
       Wer hat diese skandalöse Baumfällaktion genehmigt?

     
  3. Bescheid über Grundbesitzabgaben

    Anfang Februar wurden die Bescheide über Grundbesitzabgaben verschickt. Die Bescheide enthalten auch eine Spalte für die Abgaben des Vorjahres. Leider ist die Spalte leer, so dass ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich ist.

    Damit die Transparenz der Bescheide über die Grundbesitzabgaben erhöht wird, regt die UWG an, die Steuern und Gebühren des Vorjahres im Bescheid auszuweisen.

    Der Änderungsbetrag wird auch schon jetzt berechnet. In Ermangelung der Vorjahreswerte werden hier die aktuellen Werte als Änderung ausgewiesen.


Hartmut Weissenbacher
(Sachkundiger Bürger)
 




Antwort der Verwaltung:
 


1.  LIDL Erweiterung


Grundsätzliches:
Die vom Rat der Stadt OE beschlossene Änderung des B-Planes Nr. 81 ist noch nicht abgeschlossen.
Grund dafür war ein von der LIDL-Kette eingeleitetes Verwaltungsstreitverfahren gegen eine abgelehnte Baugenehmigung.


Für den Abschluss dieses Verfahren ist eine inzidente Bewertung des OVG NRW im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen die Festsetzungen des bestehenden B-Plan Nr. 81 unabweisbar. Der Ausgang dieses Verfahrens bleibt abzuwarten und hat Einfluss auf eine rechtskonforme Änderung, insbesondere zur Atypik von groß­flächigen Einzelhandelsbetrieben im Gewerbegebiet.


Einzelfall:
Grund für die beabsichtigte Änderung war unter anderem eine geplante intensive Ausweitung der Verkaufsfläche des Discounters, die mit dem bestehenden Einzel­handelskonzept der Stadt OE, den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 81 sowie den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar war. Demnach besteht diesbezüglich ein Planerfordernis gem. § 1 abs. 3 BauGB i.V. m. § 4 Abs.1 Raumordnungsgesetz (ROG).


Im Rahmen der außergerichtlichen Aufarbeitung konnte zwischenzeitlich eine Vereinbarung mit LIDL getroffen werden, die den ursprünglichen Umfang der Verkaufsfläche von 1600 qm auf 1100 qm zurückschraubt.
Dieser Kompromiss wird im Wesentlichen der kundenfreundlichen Präsentation von Tiefkühl-und Backwaren und der verbesserten Erreichbarkeit – auch für Gehbehin­derte und auf Rollstuhl angewiesene Menschen – gerecht, also trägt insgesamt dem Gedanken der Barrierefreiheit – wie im LIDL-Markt An der Feuerwache – Rechnung. Eine Ausweitung des üblichen Warensortimentes eines Lebensmitteldiscounters, dass dem Einzelhandelskonzept der Stadt OE widerspricht ist nicht Gegenstand der Erweiterung.

Diese Planung steht auch nicht den Veränderungen des B-Planes Nr.81 entgegen, da der Discounter weiterhin als Fremdkörperfestsetzung gem. § 1 Abs. 10 BauNVO im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung (Gewerbegebiet) zulässig bliebe oder aber eine Festschreibung des einfachen Bestandsschutzes erfolgen würde.



2.  Gelände ehemalige Stimbergschule


Zunächst weise ich ihre Behauptungen, dass die Verwaltung jemanden belogen hat, auf das Entschiedenste zurück. Der Ausschuss und vor allem der Rat wurde über das Projekt in seiner Entwicklung immer auf dem aktuellen Informationsstand gehalten. So wurde abschließend in der Ratssitzung vom 12.07.2018 die letzten aktualisierten Planungen durch den Technischen Beigeordneten Immohr und den Kämmerer Herr Schnettger vorgestellt und einstimmig die Baureifmachung des Geländes beschlos­sen. Ich darf Sie daher bitten, im Rahmen einer sachlichen Diskussion derartige Vorwürfe zukünftig zu unterlassen.


Der Fällantrag ist am 29. August 2018 gestellt worden.

Mit Datum vom 16.11.2018 ist die Genehmigung erteilt worden.



3.  Bescheid über Grundbesitzabgaben


Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Im Jahresbescheid 2019 sind Vorjahreswerte nicht enthalten, weil durch die Systemumstellung der Software von MPS zu Infoma im neuen System noch keine Vorjahreswerte enthalten sind. Auch eine Unterdrückung der Felder für die Vorjahre, die somit allesamt den Wert 0,00 € aufweisen, war nicht möglich. Ab dem kommenden Rechnungsjahr sind automatisch wieder die Vorjahreswerte gespeichert.



Mit freundlichen Grüßen


i.A.
Peter Raudszus
Fachdienstleiter


14.03.2019
 




Anmerkung der UWG:

Sehr geehrter Herr Raudszus,

die bei Ihrer Antwort zu Punkt 2 meiner Anfrage vertretene These, ich hätte behauptet, dass die Verwaltung jemanden belogen hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Vielmehr habe ich gesagt, dass ich als Ausschussmitglied mich belogen und betrogen fühle. Und an dem Gefühl hat sich nichts geändert.


Sie können sich sicher sein, dass auch mir an einer sachlichen Diskussion gelegen ist, was ich in der Vergangenheit schon oft bewiesen habe.



Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Weissenbacher