Der uns vorgelegte Haushalts-Entwurf weist eine Deckungslücke von ca. 2,9 Millionen € auf. Eine der Hauptursachen sind laut Finanzplan zu hohe laufende Ausgaben von ca. 87 Millionen €, die nicht
mit adäquaten Einnahmen kompensiert werden können. Die UWG meint, sie hätten kompensiert werden können.
Das Spekulationsdesaster des Kämmerers mit Schweizer Franken und hochriskanten Swaps, vor dem die UWG seit 2005 leider ungehört immer wieder eindringlich gewarnt hat, kostet nun die Stadt bis
2020 pro Jahr ca. 9,5 Millionen €, das heißt insgesamt über 35 Millionen €. Wenn wir diese Spekulationsverluste nicht zahlen müssten, hätten wir bei Auflösung der Drohverlustrückstellungen jetzt
fast 54 Millionen € mehr in der Kasse und in jedem Fall einen ausgeglichenen Haushalt.
Es widerspricht jeglichem Anspruch auf Transparenz und bürgerfreundlicher Kommunikation, den 35 Millionen Euroschaden hinter einer fachbegrifflichen Maske so zu vernebeln, dass der Normalbürger
nichts mehr versteht. Aus „Drohverlustrückstellungen“ werden „außerordentliche Erträge“ und „Spekulationsverluste“ werden zu „außerordentliche Aufwendungen“. Und das Ganze diskret platziert unter
„laufende Verwaltungstätigkeit im Vorvorjahr 2016“ in einem riesigen, 150 Ziffern umfassenden tabellarischen Zahlenkonvolut auf Seite 83 von 422 Seiten. Mit dieser buchungstechnischen
Meisterleistung taucht dieses unangenehme Thema ab 2017 in den Haushalts-Plänen nur noch mit einer Null-Nummer als vermeintlich gar nicht mehr existent auf.
Ohne diese Verluste hätten wir auch bürgerfreundliche Grundsteuern realisieren können, die auch soziale Aspekte berücksichtigen, und sicher nicht z.B. bei der Grundsteuer B den fiktiven Hebesatz
des Landes von 429 Punkten um 92 Prozent auf 825 Punkte erhöht, was die UWG übrigens abgelehnt hat.
Auch die Gebühren, die der Bürger z.B. für Abwasser, Straßenreinigung und Müllabfuhr zahlen muss, sind nach unserem Verständnis ein Äquivalent für konkrete Leistungen, die die Stadt für ihn
erbringt, nicht monetäre Verfügungsmasse zur Sanierung des Haushaltes. Deshalb lehnen wir gleichermaßen ungeachtet einer möglichen rechtlichen Zulässigkeit den unseres Ermessens nach völlig
überhöhten kalkulatorischen Zinssatz von 6,37 Prozent ab, der die Gebühren in die Höhe treibt.
Ich könnte noch weitere kritische Argumente aufzeigen, aber wir haben uns fraktionsübergreifend darauf verständigt, heute keine acht Haushaltsreden zu halten. Deshalb will ich jetzt mit einem
klaren Schlusssatz enden. Die UWG kann diesem HH-Entwurf keine Zustimmung geben.
Vorgetragen von Helmut Lenk, Fraktionssprecher
(Es gilt das gesprochene Wort)