Sitzung des Rates am 15.09.2016 – Anfragen der UWG-Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wewers, lieber Carsten,
Das NRW-Korruptionsbekämpfungsgesetz mit Stand vom 01.09.2016 verlangt in § 21, dass in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen Beschäftigte nicht länger als fünf Jahre ununterbrochen
eingesetzt werden. Korruptionsgefährdete Bereiche sind laut § 19 insbesondere dort anzunehmen, wo auf Aufträge, Fördermittel oder auf Genehmigungen, Gebote oder Verbote Einfluss genommen werden
kann.
Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung der verantwortlichen Fachbereichsleitungen, in ihrem Zuständigkeitsbereich korruptionsgefährdete Arbeitsplätze zu identifizieren und die notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen.
Da Oer-Erkenschwick in § 2 der Verordnung der Landesregierung vom 01.01.1981 mit Stand vom 01.09.2016 als sog. „Mittlere kreisangehörige Stadt“ namentlich genannt wird, muss auch hier das
Rotationsgebot Anwendung finden.
1. |
Welche korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze sind identifiziert worden und inwieweit hat hier das Rotationsgebot Anwendung gefunden? |
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2. |
Inwieweit wurden, wenn in einem Einzelfall eine Rotation aus zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich war, diese Gründe sowie die zur Kompensation
getroffenen Maßnahmen dokumentiert und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt? |
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Lenk,
Fraktionsvorsitzender der UWG