Wir freuen uns, dass Sie die Webseite der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) Oer-Erkenschwick besuchen. Seit mehr als 30 Jahren setzen wir uns für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in unserer schönen Stadt am Rande des Ruhrgebiets ein.
Viel Spaß beim Lesen!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre UWG Oer-Erkenschwick
Geschafft! Die Straßenbaubeiträge werden rückwirkend zum 01.01.2024 abgeschafft
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 28. Februar 2024 mit den Stimmen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler
Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) beschlossen. SPD und FDP haben sich bei der Abstimmung enthalten
(Vorabdruck 18/50)
§ 8 wird wie folgt geändert:
(1) […] Abweichend zu Satz 2 gilt, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen
werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben werden.
(2) […]
§ 8a wird wie folgt gefasst:
(1) Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht
mehr erheben können. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die Erstattung innerhalb von vier Jahren geltend zu machen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Schlussrechnung der Straßenausbaumaßnahme vorliegt.
(2) Das für Kommunales zuständige Ministerium überprüft in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Stichtag 1. Januar 2028, ob die Regelungen in § 8 Absatz 1 Satz 3 und in Absatz 1 bei
den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände zu einer wesentlichen Belastung im Sinne des Konnexitätsausführungsgesetzes vom 22. Juni 2004 (GV. NRW. S. 360), das zuletzt durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1346) geändert worden ist, führen. Maßstab für die Feststellung von Belastungen nach § 3 des Konnexitätsausführungsgesetzes ist ein Vergleich mit der
bis zum 31. Dezember 2023 bestehenden landesgesetzlichen Rechtslage.
§ 25 wird wie folgt geändert::
(1) […]
(2) Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zur Ermittlung des Erstattungsbetrages und zum Verfahren der Erstattung nach § 8a zu
treffen. Ergibt die Überprüfung nach § 8a Absatz 2 eine wesentliche Belastung für die Gemeinden und Gemeindeverbände, wird insoweit ein entsprechender Belastungsausgleich für die Zeit seit dem in
§ 8a Absatz 2 Satz 2 bestimmten Zeitpunkt ebenfalls durch Rechtsverordnung geregelt.
(3) […]
§ 26 wird wie folgt gefasst:
(1) […]
(2) Für die Erhebung von Beiträgen für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses
spätestens im Haushalt des Jahres 2023 standen, gilt dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Save the date
28. November 2024 16:00 Uhr
Stadtrat
30. November 2024 09:00 Uhr
Jahresdelegiertenkonferenz Freie Wähler NRW
02. Dezember 2024 18:00 Uhr
Vorstand
Ein Rathaus ohne Ratssaal – das gibt es ohne Ratsbeschluss wohl nur in Oer-Erkenschwick …
Beim ersten flüchtigen Lesen dachte ich zunächst an einen verspäteten Aprilscherz – ein Rathaus ohne Ratssaal, wie geht das? Doch der Zusatz in der Überschrift schafft Klarheit: Das Rathaus ohne
Ratssaal ist jetzt Realität in Oer-Erkenschwick.
Diese Stadt dürfte damit erneut unangenehme Schlagzeilen produzieren, denn ein Rathaus ohne einen Ratssaal kann man sich nur schwer vorstellen.
„Tempo 10-Zone“ auf der Stimbergstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG ist mehrfach von Bürgern wegen der „Tempo 10-Zone“ auf der Stimbergstraße zwischen dem Kreisverkehr am Berliner Platz und der Beethovenstraße angesprochen worden.
UWG feiert 30-jähriges Bestehen
Am 18. Februar 2024 trafen sich Mitglieder und Gäste der Unabhängigen Wählergemeinschaft morgens um 10:30 Uhr im Café Herzallerliebst, um bei einem gemeinsamen Frühstück …
Braucht Oer-Erkenschwick einen dritten stellvertretenden Bürgermeister?
Was hat die Fraktionen von CDU, SPD und Li/BOE einschließlich des Bürgermeisters in der konstituierenden Ratssitzung am 02.11.2020 ohne Not dazu veranlasst, die Zahl der stellvertretenden
Bürgermeister auf drei festzulegen? Wollten die Kandidaten von CDU und SPD zwar das Amt eines Vertreters / einer Vertreterin des Bürgermeisters haben, ohne jedoch dauernd auch die Pflichten zu
übernehmen, den Bürgermeister bei repräsentativen Aufgaben zu vertreten? Wenn diese Pflichten von der Nummer drei übernommen werden, können sich Nummer eins und Nummer zwei mehr um ihre eigene
(Partei-) Karriere kümmern.